Als Wirtschaftsrechtkanzlei muss ich oft Gerichtskostenrechnungen bezahlen. Hier muss ich Aktenzeichen angeben und in Rechnungsnummern einen Punkt setzen. Das ist weder in Unternehmen Online bei der Erfassung zugelassen noch in Rechnungswesen im Belegfeld1. Aber die Rechnungsnummer ist mit Punkt zu übermitteln, damit die richtige Zuordnung bei den Kostenstellen der Ämter (z.B. Patent- und Markenamt) oder bei Gericht erfasst wird.
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