Hallo Community, hallo hier eventuell mitlesende Datev'ler, Steuerentlastungen mit Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug | Personal | Haufe Zitat: Der zuvor vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber zu korrigieren, wenn ihm dies wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 EStG). Das ist der Regelfall. Die Art und Weise der Neuberechnung ist jedoch nicht zwingend festgelegt. Sie kann durch eine Neuberechnung zurückliegender Lohnzahlungszeiträume, durch eine Differenzberechnung für diese Lohnzahlungszeiträume oder durch eine Erstattung im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer für einen demnächst fälligen sonstigen Bezug erfolgen. Na da dürfen wir uns freuen. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes ist ja erst im Frühsommer zu rechnen. Wenn die Datev dass durch Rückrechnungen ab 01/22 löst, dann hat dann jeder AN vielleicht 6 oder 7 Korrekturabrechnungen auf die Vormonate. Ich freue mich …. Nicht. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Vielleicht gibt es ja auch die Differenzberechnung …. Ich weiß, bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein runter, und ich möchte auch nicht in der Datev-Haut stecken, aber ein Wunsch darf ich doch äußern. 😁 Die Neuberechnung ist halt nicht mein Favorit, die Erstattung im Rahmen der demnächst fälligen sonstigen Bezüge greift halt nicht, wenn es die nicht gibt. VG ksc
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