Hallo, ich habe einen Gehaltsempfänger, welcher während der angeordneten Quarantäne zeitweise im Home Office gearbeitet hat. Somit verbleiben statt für 6 Quarantänetage nur noch 21,25 Stunden Ausfall bzw. Stunden für den Entschädigungsantrag. Ich habe in der 1. Probe die kompletten Tage ohne Wochenende eingetragen und abgerechnet. Danach die Werte für Verdienstausfall nach ISFG auf die 21,25h runtergebrochen, gleiches mit dem Fiktivlohn. Die Differenzen habe ich über die Bewegungsdaten ausgebucht. Die Differenzen im Brutto aus der Berechnung ohne Quarantäne bzw. mit Q habe ich als Gehaltskorrektur eingebucht. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das so o.k. ist. Hat Jemand auch so einen Fall bzw. gibt es von Datev ein Beispiel. Ich arbeite mit Datev Lodas. Vielen Dank schon mal für die Antworten.
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