Hallo aus Freiburg, wie verbucht ihr die ausgegebenen Gutscheine bei 4/3-Rechnern von 1.) Wertgutscheinen? 2.) Waren/Sachgutscheinen? In der Literatur lassen sich leider nur für Bilanzierer eindeutige und nützliche Informationen finden. Ein BFH Urteil konnten wir finden, welches sehr konkret in die Richtung unserer Frage geht: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/454858/ 1.) Bei Ausgabe eines Wertgutscheins wäre laut dem Urteil ertragsteuerlich erst bei Einlösung des Wertgutscheins eine Betriebseinnahme zu erfassen. Da in diesen Fällen Zahlungsmittel (Geld gegen Gutschein) getauscht werden, entsteht insoweit keine Umsatzsteuer. Es liegt keine Anzahlung vor, da es an einer konkreten Leistung mangelt. Hierfür könnte man das Konto # 3786 Ausgegebene Geschenkgutscheine nutzen. Diese Handhabung ergibt sich unseres Erachtens aus dem Urteil, in dem es um die Ausgabe von Wertgutscheinen ging. Der BFH führte aus, dass erst die Verwertung der Gutscheine zum Zufluss führe. Das bloße Innehaben anderer Ansprüche oder Rechte auf geldwerte Vorteile führe nach ständiger Rechtsprechung des BFH (noch) nicht zum Zufluss von Einnahmen. Ergänzend sei von uns erwähnt, dass wir davon ausgehen, dass es sich im Urteilsfall um Wertgutscheine gehandelt haben muss, da es sich um Hotelgutscheine gehandelt hat, welche für verschiedene Leistungen eingelöst werden konnten, die mit unterschiedlichen Steuersätzen zu versteuern waren. 2.) Bei Warengutscheinen, bei deren Ausgabe bereits eine zweckgebundene Verwendung vorliegt, entsteht bei Geldeingang bereits die Umsatzsteuer sowie ertragsteuerlich die Betriebseinnahme. Insofern würde man bei Warengutscheinen eine erhaltene Anzahlung über das Konto # 3272 buchen. In der BWA werden die erhaltenen Anzahlungen den Betriebseinnahmen hinzugerechnet. Sind beim 4/3-Rechner die Wertgutscheine tatsächlich anders zu behandeln als Warengutscheine? Hat jemand Erfahrungswerte? Vielen Dank und herzliche Grüße aus Freiburg
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