Hallo liebe Community! kürzlich hat ein Mandant Kontakt mit uns aufgenommen und erkundigte sich, ob wir einen seiner Angestellten für techn. Rückfragen bez. Rechnungserstellung bei DATEV freischalten können. Der DATEV-Mitarbeiter teilte unserem Mdt. mit, dass eine Freischaltung über das Steuerbüro erfolgen muss, um techn. Rückfragen bei der DATEV zu stellen. Da meinem Kollegen und mir noch nie untergekommen ist, dass jemand für etwaige Rückfragen bei DATEV freizuschalten ist, wäre meine Frage an der Stelle, wie ich den Mdt. für Rückfragen bei DATEV freizuschalten habe bzw. was dem Mandanten die Möglichkeit gibt, sich bei DATEV hinsichtlich einiger Punkte zu erkundigen? Ich danke im Voraus für Ihre Antworten!
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