Guten Tag Frau Kruschinski, habe mich bei der Fachabteilung nach Ihrem Anliegen erkundigt und folgende Rückmeldung erhalten: -> wie ein Jobticket in Lohn und Gehalt abgerechnet werden muss, finden Sie in der Info-DB unter der Nr. 5303254 . Allerdings können wir nicht sagen, auf welche FIBU-Konten die Lohnarten für das JobTicket gebucht werden müssen. Die FIBU-Konten muss der Anwender selbst festlegen. In Lohn und Gehalt kann die Kontierung der Lohnarten (auf welches FIBU-Konto gebucht werden muss) auf Mandantenebene unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten hinterlegt werden. <- Hoffe der Hinweis ist Ihnen dienlich und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Eva Walter
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