Hallo Herr Reich, verstehe ich es richtig und die Leasingrate wird nur vom Bruttolohn abgezogen und nicht noch zusätzlich vom Nettolohn? Falls ja, können Sie mir vielleicht sagen, unter welcher Stammlohnart man diese erfassen könnte? Bei Sachbezügen wir nämlich automatisch nach einem Nettoabzug verlangt. Vorab vielen Dank für Ihre Mühe! Viele Grüße K. Knöpfle
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