Hallo Herr Lutz, bezüglich des Überschusses von mehr als 7500 EUR hatte ich gestern das Problem mit dem Finanzamt, dass die darauf beharrten die UStVA 1/24 müsse bis zum 12.2.24 abgegeben werden, damit die monatliche Abgabe für 2024 möglich ist, auch mit Übermittlung der Dauerfristverlängerung mit 0,00 EUR zum 12.2.24 wäre das ohne Übermittlung der UStVA 1/24 nicht möglich. Im Anwendungserlass steht aber doch dass die Frist zur Ausübung des Wahlrechts zwar nicht verlängerbar ist, aber die Möglichkeit der Dauerfristverlängerung unberührt bleibt... Somit müsste es doch gehen, wenn ich einen schriftlichen Antrag auf monatliche Abgabe zum 12.2.24 gestellt habe und das 1/11 2024 zum 12.2.24 übermittelt habe. Wie sehen Sie das?
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