@Uwe_Lutz schrieb: Die Regelung stammt aus einem BAG-Urteil: BAG Urteil vom 22.03.1995 - 5 AZR 874/93 | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe Es ist völlig richtig. Eine werdende Mutter im Beschäftigungsverbot lässt sich im Regelfall gar keine AU-Bescheinigung ausstellen. Das war bisher auch meistens unbeachtlich. Wenn jedoch ein Krankenhausaufenthalt hinzukam, hat die Krankenkasse dies natürlich (irgendwann) gemerkt und sich dann (häufig erst nach längerer Zeit) beim Arbeitgeber gemeldet und die U2-Erstattung zurückgefordert. Dann konnte -sofern denn U1-Pflicht besteht- für die Zeit zumindest die U1-Erstattung gegengerechnet werden. Ich kann mir nur vorstellen, dass es künftig eher mal passiert, dass der Arzt eine AU elektronisch meldet. Wenn er die werdende Mutter fragt, weiß diese doch vermutlich gar nicht, welche Folgen dies hat und meint es ggf. sogar nur gut, wenn der Arbeitgeber erfährt, dass sie krank ist. Das man als Arbeitgeber (ohne entsprechenden Hinweis) gar nicht auf die Idee kommt, eine eAU-Abfrage vorzunehmen ist dann ein anderer Punkt. Stimmt, mir ist bisher kein Fall bekannt geworden bei dem einer im BV befindlichen (werdenden) Mama die AU eingetragen wurde bzw die Zeiten der Krankheit. Aber wie Sie es ebenfalls anmerkten, wird wohl zumindest in Zukunft dies eher der Fall sein. Vor allem, da den einen oder anderen Arzt ja auch das BV nicht bekannt sein wird / muss. Für die Krankenkassen wird es finanziell gesehen wohl besser sein, für die AGs ist solch einem Falle eher nicht. Danke mal wieder für die guten und ausführlichen Hinweise !!! mfg Torsten
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