Hallo, ich habe folgende Frage: Ein Arbeitnehmer scheidet zum 15.10. aus und fängt am 16.10. beim neuen AG an. Ich rechne sein Gehalt am 17.10. ab als Hauptarbeitgeber. Was passiert, wenn der neue AG am 20.10. den AN für Oktober ebenfalls als Hauptarbeitgeber anmeldet und abrechnet? Werde ich auch nach Abschluss des Lohnkontos am 17.10. für Oktober zum Nebenarbeitgeber? Muss ich dann die Abrechnung korrigieren? Oder kann der neue AG sich nicht als HAG für Oktober anmelden, wenn ich bereits abgerechnet habe? Mir ist klar, dass der AN das im Vorfeld mit dem neuen AG abklären kann. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Gehaltsabrechnung dort von einem Steuerbüro gemacht wird und denen ist das ja häufig egal, wie sie den AN dann anmelden, bzw. achten auf solche "Kleinigkeiten" nicht unbedingt. (Damit möchte ich nicht alle Steuerbüros über einen Kamm scheren!! :-)) Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!!
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