Hallo, die Wahlerklärung muss tatsächlich schriftlich erfolgen, sonst speichert die Krankenkasse nur den normalen Erstattungssatz ab. Eine Nachzahlung kann hier wahrscheinlich nicht vermieden werden. Falls es in der Zeit zu Erstattungsanträgen kam, bitte unbedingt die Rückmeldedaten prüfen. Die Krankenkassen sind verpflichtet Abweichungen (z.B. wenn unterschiedliche Erstattungssätze vorliegen) zurückzumelden. Die Krankenkassen erstatten in der Regel die Lohnfortzahlung mit dem bei ihnen gespeicherten Erstattungssätzen, unabhängig davon, was im Abrechnungsprogramm hinterlegt ist. Hier also auch unbedingt abprüfen welche Beträge nun tatsächlich erstattet wurden sind.
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