Hallo, ich wurde von der Krankenkasse aufgefordert die Jahresmeldung Grund 50 eines Mitarbeiters zu stornieren und eine Unterbrechungsmeldung Grund 51 zu erstellen. Der Mitarbeiter war ab Ende 29.11.2018 im Krankengeld. Nun lag mir zur Lohnabrechnung Dezember 2018 lediglich eine Krankenschein bis 22.12.2018 vor. Den Krankenschein bis 31.12.2018 erhielt ich erst nach der Dezemberabrechnung. Ich habe also den Krankenschein im Januar nachgetragen. Laut Krankenkasse hätte damit eine Unterbrechungsmeldung Grund 51 erzeugt werden müssen, da der Kollege den kompletten Dezember im Krankengeld war. Übermittelt wurde aber die Jahresmeldung Grund 50 bis 31.12.2018. Wie kann ich die Meldung vom Januar stornieren und die korrekte Unterbrechungsmeldung Grund 51 senden? Liebe Grüßen Kathrin Koch
... Mehr anzeigen