Hallo zusammen, ich habe folgende Hinweise bzw. Fragen bei der Bearbeitung eines Einfamilienhauses, das beiden Ehegatten gehört: 1. Obwohl ja die Stammdaten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, ID-Nr. etc. des Mandanten (Ehemann) schon aus Basisdaten-online vorliegen und in den Bestand übernommen wurden, muss man beide Ehegatten nochmal vollständig neu eingeben. Warum belegt das Programm bei Ehegatten als Eigentümer nicht schon den in GrundsteuerDigital angelegten Mandanten-Stammdaten (in dem Fall Ehemann) vor? Dann müssen etwaige fehlende Felder lediglich ergänzt werden. Oder übersehe ich hier eine Funktion, die das Programm bereits an anderer Stelle leistet? 2. Hilfreich wäre dann auch noch, die Übernahme der Ehemann-Adresse für die Ehefrau auswählbar zu machen. Auch hier sind dann nur noch fehlende Felder zu ergänzen. 3. Bei der Elsterprüfung erfolgt nachfolgende Fehlermeldung, die nach Testung mit "Versuch und Irrtum" erst dann behoben ist, wenn Angaben zur Gemarkung, Flurstücke etc. gemacht werden, OBWOHL das Programm sagt, dass Angaben hierzu nur erforderlich seien, wenn es für das Grundstück keine Straße und Hausnummer gibt. Eine Straße und Hausnummer wurde aber eingegeben. 4. Allgemein: Wenn man die Fehlermeldungen bearbeiten will, dann wäre es schön, wenn das Programm auch nach Anklicken des Buttons "Bearbeiten" zur Fehlerstelle springt. 5. Fehlermeldung bei der Empfangsvollmacht: Hier übernimmt die Software die Hausnummer meiner Kanzlei nicht in das dafür vorgesehene Feld, sondern in das Straßenfeld. Die ausgegrauten Felder der automatischen Übernahme sind leider nicht bearbeitbar. Gleiches gilt für die einfach mitten drin "abgeschnittenen" übernommenen Telefonnumer. Diese kann auch nicht manuell ergänzt/korrigiert werden. Gruß Karl Hörterer
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