Hallo an alle, ich habe den Mandant zum Januar 2018 neu angelegt und Dezember 2017 wurde noch von einem anderen Dienstleister abgerechnet. Der Mandant unterliegt dem Schätzverfahren. Ich habe nun ein paar Aushilfen, die Mitte Januar schon wieder weg sind, als 1. Gruppe erstabgerechnet. Nun wurde die Dez-Abrechnung erledigt und damit auch die Schätzung für den Januar 2018 erstellt. Ich möchte nun bei den Krankenkassen die Schätzwerte erfassen und bekomme die Meldung, dass das nicht möglich ist, weil bereits ein Abrechnungsstand vorhanden ist. Wie kann ich das lösen? Rücksetzen hilft wohl nicht, weil ich bin ja beim Abrechnungsstand 01/2018 und müsste dann auf 01/2018 zurücksetzen, also würde sich da nix tun.... Bekomme ich die Schätzwerte Januar rein??? Danke für Eure Vorschläge!! Nachricht geändert durch Katrin Nestle Kann ich, nachdem ich die 2. Gruppe abgerechnet habe und die dann falschen Beitragsnachweise (Schätzungen) für Februar erstellt wurden, weil ja die Abrechnung für Januar zu hoch ist, in den Mandantendaten-Krankenkassen die Schätzwerte erfassen und eine Wiederabrechnung komplett durchführen? Werden die Schätzwerte dann für den wiederabgerechneten Monat berücksichtigt?
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