Die Statusfeststellung hat die Krankenkasse von sich aus immer wieder neu gemacht, da die Arbeitnehmerin scheinbar nicht mit dem Ergebnis zufrieden war. Den Arbeitgeber trifft in dem Fall überhaupt keine Schuld, denn ich habe ja zu anfangs die Beiträge abgeführt, dann kam von der KK, AN ist KV/PV-frei und nach einem halben Jahr wieder pflichtig, dann wieder 3 Monat frei und nun wieder rückwirkend ab 01/20 pflichtig. Ich werde mich hier erstmal gehörig wehren, denn die KK konnte sich ja nicht entscheiden, ob pflichtig oder frei. Vor allen Dingen kommen die Feststellungen der KK immer zeitverzögert mit mindestens 6 Monaten. Ich glaube, ich lass es mal drauf ankommen.
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