Hallo Community, hat jemand eine Idee / Lösung --> Mandant bucht selbst (Mittelstand Faktura Rewe compact - einfachste Version). Wegen eines ziemlich umfangreichen Anlagevermögens wäre es uns lieb, wenn wir als "Kanzleiarbeit" (nach dem Einspielen) a) gemailte Belege an diese Buchungssätze anhängen könnten und b) durch die vorgenannte "Bearbeitung" des Buchungssatzes eine "Soforterfassung" für AV auslösen könnten. Selbiges gilt für Abgänge auf dem entsprechenden Erlöskonto oder Skontobuchungen bei Zhg. Keine Option für uns --> Generalumkehr und "neu" buchen. Nun wäre die Bearbeitung eines Buchungssatzes bis dato ja nur möglich, soweit der Vorlauf als "offen" eingespielt werden kann. Z Bsp weil es einen "Hinweis" (oder Fehler) für einen Buchungssatz gibt. Frage somit: Wird künftig (auch 2019 ff) der gesamte Vorlauf "offen" bleiben wenn Fehler/Hinweise enthalten sind? Oder könnte/wird es sein, dass diese Buchungen "herausgenommen werden" und somit ein separater Vorlauf entsteht, der nur Hinweis/Fehler-Buchungen enthält (und -frei nach Grimm- nur die "Guten sofort ins Gröpfchen wandern")? Oder gibt es gar eine ganz andere Lösung für solche Fälle (außer, dass der Mandant die Vollversion sich kaufen soll ;-). Lieben Dank für Rückmeldungen! K. Scherraus
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