Hallo Community, bei einer Bilanzbesprechung unterschreibt unser Mandant folgendes: Vollständigkeitserklärung, E-Bilanz, Bilanzbericht, ESt+GewSt+USt Erklärungen (jeweils den Ausdruck authentifizierte Version). Bei der GmbH kommt noch das Offenlegungsexempar dazu. Fraglich ist für mich, ob es nicht ausreichen würde wenn der Mandant eine Einverständniserklärung zur elektronischen Übermittlung der aufgelisteten Erklärungen/E-Bilanz und den Bilanzbericht unterzeichnen würde. Gibt es hierzu irgendwo einen Hinweis oder Info - insbesondere wg. der Haftung? Er bekommt natürlich die Formularausdrucke usw. in Kopie für seine Akten mit Anschreiben überreicht. Um kurze Hinweise wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen C. König-Rother
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