Hallo DaniPedia, stellen Sie die Gewinndefinition nicht um, sondern behalten die Einstellung „KSt/GewSt sind im Gewinn nicht berücksichtigt". Für die Ausgabeformulare und die elektronischen Übermittlung werden automatisch die endgültigen Werte berücksichtigt. Das Körperschaftsteuerprogramm geht davon aus, dass die errechneten Rückstellungsbuchungen einschließlich Tantieme an Kanzlei-Rechnungswesen zurückgegeben werden. Eine Umstellung der Gewinndefinition (oder gar eine erneute Datenübergabe aus Kanzlei-Rechnungswesen nach der Buchungen der Rückstellungen) ist nicht mehr vorzunehmen. Die Gewinndefinition "KSt/GewSt sind im Gewinn berücksichtigt" wird nur benötigt, wenn keine Rückstellungen mehr zu berechnen sind, weil die Bilanz vor der erstmaligen Datenübergabe fertig ist, also bereits die Steuerrückstellungen enthält. Das Steuerprogramm wird damit nur zum Erstellen der Steuererklärungen benutzt, nicht zur Ermittlung der Rückstellungen. Mit freundlichem Gruß Johannes Maier DATEV eG
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