Das bedeutet also, dass ich die 1% des vollen BLP als Ertrag einbuche und in der Einkommensteuer ziehe ich die Differenz dann aber wieder ab? Habe ich das so richtig aus Dok. #1007748 Abschnitt 2.1.1 entnommen?
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Ich habe einen Altersrentner, der einen Minijob angefangen hat. Datev schlägt vor ihn mit 6 5 0 0 zu schlüsseln aber mir stellt sich nun die Frage, was man angibt, wenn kein Befreiungsantrag zu RV abgegeben wurde?
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