Ich habe folgende Fehler- und Hinweismeldung im neuen ESt-Programm erhalten: Einkünfte aus selbständiger Arbeit Fehler / Steuerpflichtiger 1. Beteiligung / Anlage Corona-Hilfen Es sind Einkünfte laut gesonderter Feststellung erfasst, aber keine Angaben für die Anlage Corona-Hilfen. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie im Ordnungsbereich “Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, aus sonstiger selbständiger Arbeit, aus allen weiteren Tätigkeiten“ die Angaben für die Anlage Corona-Hilfen. Wenn der Ordnungsbereich keinen Eintrag enthält, legen Sie einen Ordnungsbereichs-Eintrag an und erfassen Sie dort die Angaben für die Anlage Corona-Hilfen und ggf. die Betriebsbezeichnung oder die Angaben zur Steuernummer des Betriebs, wenn Corona-Hilfen erhalten wurden. Wenn es sich um Einkünfte aus Beteiligung handelt, sind keine Angaben zur Anlage Corona-Hilfen erforderlich. Wählen Sie dafür in der Liste “Gewinn“ den Eintrag ‘aus Beteiligung (Zeilen 7 und 8)‘ statt ‘laut gesonderter Feststellung (Zeile 6)‘. Mir ist vollkommen unverständlich, warum eine Anlage Coronahilfe in der ESt-Erklärung abgegeben werden muss, wenn dies in der Feststellungserklärung schon gemacht wird, auch bei einer gesonderten Feststellung. Was ich aber überhaupt nicht verstehe, dass eine Übertragung verhindert wird, selbst, wenn keine Coronahilfen deklariert werden können, weil es dafür kein Feld gibt. Kann mir einer sagen, wie ich eine ESt-Erklärung versendet bekomme, wenn ich o.g. Fehlermeldung habe? Verstörte Grüße Jochen Daniels
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