Hallo @Marese95, durch den Wegfall des § 319a HGB a.F. und der Einführung des § 316a HGB ergeben sich Änderungen in den Arbeitspapieren des Referenzmodells 2022. Das zum 01.07.2021 verkündete Gesetz ist erst ab dem Geschäftsjahr 2022 relevant. Art. 86 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB): „Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz Art 86: (1) (…) Artikel 25 dieses Gesetzes und § 318 Absatz 3, die §§ 319a, 319b, (…) des Handelsgesetzbuchs in der bis einschließlich 30. Juni 2021 geltenden Fassung sind letztmals anzuwenden auf alle gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen für das vor dem 1. Januar 2022 beginnende Geschäftsjahr.“ Viele Grüße, Jochen Scheer DATEV eG
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