Hallo, wir haben seit September 2014 einen Mandant, der seinen Angestellten seitdem hin und wieder (mehrere Beschäftigungszeiträume) als geringfügig Beschäftigten angestellt hat. Dieser übt auch das Amt des Bürgermeisters aus. Die Knappschaft hat nun geprüft und heraus gefunden, dass die Beschäftigung als Bürgermeister früher wohl Sozialversicherungspflichtig war, dann aber lt. Angestellten ohne ihn davon in Kenntnis zu setzen (seit 2014!!!) auf Geringfügig umgestellt wurde. Dieser Angestellte hat jedoch auch noch eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, sodass der € 450-Job bei unserem Mandant der 2. Minijob ist. Nun muss ich alle Beschäftigungszeiträume wieder auf machen und die Beiträge, die der Knappschaft zugegangen sind, wieder zurückfordern und ihn SV-pflichtig abrechnen. Ich habe probiert, auf der selben Personalnummer einfach den Beitragsgruppenschlüssel zu ändern - aber das geht wohl scheinbar nicht... Kann mir jemand weiter helfen, wie ich dies am Einfachsten hin bekomme? Vorab besten Dank Jule Conrad-Allard
... Mehr anzeigen