Vielen Dank Herr Hecker. Programmtechnisch konnte ich es bereits lösen, indem ich unter Mandantendaten bei Lohnsteuer Allgemeine Daten von Zuflussprinzip auf Entstehungsprinzip geändert habe. Dann habe ich eine Wiederholungsabrechnung Februar 2018 mit Nachberechnung Dezember 2017 gefahren. Abgerechnet wurde dann tatsächlich die nachträglich geänderte Lohnsteuerklasse, allerdings mit dem Fehlerhinweis: Sie haben die 3 Wochen Frist überschritten..............! Argh..... Da möchte ich mich nicht in die Nesseln setzen. Die zu viel einbehaltene Lohnsteuer würde laut Probeabrechnung mit dem Februar 2018 erstattet und es gäbe keine Berichtigung der LSTB für 2017, ich gehe davon aus, das der komplette Vorgang dann in der 2018 er LSTB Berücksichtigung fände. (Zuflussprinzip) Und natürlich müsste die Mitarbeiterin eine Einkommensteuererklärung abgeben und könnte sich dann die Lohnsteuer wiederholen, das Problem ist, sie gibt aber keine Erklärung ab, da sie sonst mit einer Nachzahlung rechnen darf. Ich habe sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie gesetzlich verpflichtet ist! Nunja....mehr kann ich nicht tun. Aber der Arbeitgeber ist ja mein Mandant und dieser hängt mir ganz schön im Nacken......! Also was tun ? Hat da noch wer Erfahrungswerte?
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