Hallo, beim Archieren von Daten aus Lohn und Gehalt wird unterschieden zwischen der endgültigen Archivierung nicht mehr änderbarer Zeiträume und der vorläufigen Archivierung noch änderbarer Zeiträume. Der von mir abgerechnete Betrieb wurde eingestellt, keine Mitarbeiter mehr beschäftigt, SV-Prüfung erfolgt. Ich möchte jetzt die gesamten noch aufbewahrungspflichtigen Abrechnungsdaten eine Archiv-DVD erstellen lassen. Wenn kein Jahreswechsel mehr erfolgt kann ich das letzte und vorletzte Abrechnungsjahr soweit ich gesehen habe, nicht endgültig archiviert werden. Ist das ein Problem? Wodurch genau unterscheidet sich die vorläufige von der endgültigen Archivierung?
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