Hallo Herr Kleczka, wir haben unter EO comfort ebenfalls verschiedene Aufträge für EÜR und Jahresabschluss. Den Vorteil sehe ich vor allem in der präziseren Übersicht. Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart kommt ja nicht so häufig vor. Aber wenn, dann kann man im jeweiligen Auftrag unter "Zuordnungen" eine Zuordnung zu einem beliebigen Vorgänger- und Nachfolgerauftrag herstellen (oder auch lösen). Rechnungspositionen, die sowohl im aktuellen Auftrag als auch im Vorgängerauftrag vorhanden sind, werden dann auch als Vorjahreswerte angezeigt. Grundsätzlich spricht meiner Ansicht nach aber auch nichts dagegen, alle Gebührenpositionen in einem Standardauftrag zu sammeln und je nach Mandant EÜR oder Bilanz darüber abzurechnen. Wolkige Grüße aus Radebeul
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