Hallo Frau Hauch, es ging hier um die Unfallversicherung, die steuerpfl., aber wie sich im Nachhinein herausstellte, zu Unrecht abgerechnet worden ist. Im Folgemonat wurde dann eine Korrektur vorgenommen. Und dies mit dem gleichen Betrag. Diese Korrektur wurde dann auch anstandslos vom System verarbeitet. Erst als im März dann erneut die Abrechnung anstand, kam diese Fehlermeldung und der Mitarbeiter konnte nicht abgerechnet werden. Ich hoffe, diese Informationen helfen ihnen weiter.
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