Hallo, vielen Dank für Ihre Antworten. Das Problem ist aus meiner Sicht folgendes: will ich die Urlaubsabgeltung mit dem Abrechnungsmonat Februar 2016 abrechnen, muss sie dem Monat 10/15 zugeordnet werden, um eine SV-Verbeitragung zu erreichen (Märzklausel). Auf den Zeitraum 27.05.14-31.10.15 kann ich aber nicht mehr zugreifen, da ich einen neuen Beschäftigungszeitraum unter der PN anlegte. Demzufolge müsste ich den zweiten Beschäftigungszeitraum (vorläufig) stornieren, mit all seinen unerwünschten Auswirkungen und müsste ihn später wieder anlegen (evtl. unter einer anderen PN). Ich könnte die Abrechnung der Urlaubsabgeltung bis zum Abrechnungsmonat 04/16 "aufschieben" und dann im aktuellen Monat (04/16) das Häkchen setzen, Einmalzahlung nach Austritt, und die Urlaubsabgeltung würde sv-frei, mit den dann gültigen Steuerparametern, abgerechnet. Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich den Sachverhalt nicht richtig bewerte oder es eine andere Lösung gibt. Ich danke schon mal allen, die mir Hilfestellung geleistet haben. mit freundlichen Grüßen K.U.
... Mehr anzeigen