Hallo M.Vogt, bei meinem Mandanten handelt es sich um Fremdenführer/Gästebetreuer, die gem.DRV-Prüfung bis 30.09.2018 in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis standen und habe Beitragsnachweise für ca.15 KK aufgrund der SV-Abgaben 2018 zusammengestellt, wobei der AG sämtliche AN-Anteile übernimmt, da ansonsten die Arbeit uferlos wäre und die Gästebetreuer inzwischen z.T. auch unbekannt verzogen sind. Muss ich nun diese 15 KK kontaktieren, um zu erfahren, wie individuell die Nachmeldungen gehandhabt werden sollen und wollte eigentlich alles über sv-net mit Angabe des Zeitraumes 01.01.-30.09.2018 erledigen. Der AG hatte in diesem Zeitraum auch andere festangestellte AN und z.T an die gleichen KK bereits Monatsmeldungen ausgegeben. Eine Korrektur der Beitragsnachweise für vergangene KJ ist nicht mehr zulässig und danke auch für den Hinweis bzgl. Säumniszuschlägen, woran ich im Moment gar nicht dachte. Viele Grüße Helga
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