Hallo Herr Eichelmann, gibt es einen Gesetztestext, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Privatnutzung eines vor dem 01.01.2019 angeschafften und überlassenen Fahrrades gem.§3 Abs.37 EStG ab 01.01.2019 bis 31.12.2021 steuerfrei ist ? Im DATEV Dokument 1004272 unter Pkt.2 wird dies eindeutig verneint. Der NWB- Experte Prof. Dr. Jahn teilt Ihre Aussage, der IWW-Autor Herr Heuser schliesst sich den Aussagen im DATEV Dokument an. Gibt es dazu eine definitive Gesetzesgrundlage oder eine Auskunft des BMF? Vielen Dank für Ihre Antwort.
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