Hallo, ich möchte jetzt das Ergebnis der Prüfung durch die DATEV mitteilen. Alles war von Anfang richtig, insbesondere auch, dass der PGRS 109 sein muss. Abmeldung zum 30.09.2022 PGRS 101 BGRS 1111 bei der KK des Mitarbeiters, Anmeldung zum 01.10.2022 PGRS 109 BGRS 1011 bei der KK, Anmeldung PGRS 109 BGRS 0100 bei der Bundesknappschaft. Der RV-Beitrag und die Umlagen werden an die Bundesknappschaft gezahlt, die anderen Soz-Vers-Zweige an die KK. Entsprechend habe ich heute die Anfragen der KK beantwortet. Falls eine KK (immer noch) der Meinung ist, dies sei falsch, lasse ich mir von denen dann die gesetzliche Vorschrift geben. Der Mitarbeiterin habe ich empfohlen, den Minijob prüfen zu lassen, denn dieser kann ja nicht (mehr) RV-frei abgerechnet werden. Viele Grüße, Heike Drews
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