Guten Morgen, auch ich habe das Problem mit der Zinsberechnung, wenn eine Pfändung dem Ende zugeht. Aber ich verstehe nicht ganz, warum die gewöhnliche Forderung nicht überschrieben werden soll. Wenn ich einen neuen Beschluss für die Zinsen anlege, dann habe ich das Problem mit mehreren nachrangigen Pfändungen, die dann auch wiederum manuell angepasst werden müssen. Da es immer mehr Arbeitnehmer mit Pfändungen gibt, wäre es wirklich wünschenswert, wenn die Programmanpassung mit integrierter Zinsberechnung schnell umgesetzt werden könnte! Viele Grüße Ilonka Ott-Brück
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