Wenn die Anmeldung nachträglich durchgeführt wird bitte auf die 6 Wochen Frist achten. Die Anmeldung sollte funktionieren, wenn Sie einen Anmeldebeginn wählen der maximal 6 Wochen in der Vergangenheit liegt. https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_arbeitgeber_elsterweb "Kann sich ein Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber anmelden, wenn der bisherige 9 Hauptarbeitgeber das von ihm angemeldete Arbeitsverhältnis noch nicht abgemeldet hat? Ja, grundsätzlich erhält immer der zuletzt anmeldende Arbeitgeber die Eigenschaft des Hauptarbeitgebers. Der vorherige Arbeitgeber wird durch die Anmeldung des neuen Hauptarbeitgebers automatisch zum Nebenarbeitgeber. Wenn sich der neue Arbeitgeber innerhalb von sechs Wochen (Kulanzfrist) nach dem Datum, ab dem die ELStAM geliefert werden sollen (Referenzdatum), als Hauptarbeitgeber anmeldet, erhält er die ELStAM mit Steuerklasse I-V rückwirkend zum Referenzdatum. Bei Anmeldung nach Ablauf der Kulanzfrist erhält der neue Hauptarbeitgeber die ELStAM mit Steuerklasse I – V erst ab dem Tag des Eingangs der Anmeldung bei ELStAM. Für den Zeitraum zwischen dem Referenzdatum und dem Datum des Dateneingangs werden dem Arbeitgeber keine ELStAM bereitgestellt. Für diesen Zeitraum hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI einzubehalten." Sonnige Grüße aus der Uckermark
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