Hallo Herr Meyer, Ihre Antwort von 08:55 spricht mir aus der Seele. Ihr Zitat, wurde von mir ergänzt. Was wäre der Nutzen: - Doppelerfassungen beim Mandanten sind nicht nötig für die Überwachung der offenen Posten, weil die wöchentliche OPOS-Liste aussagekräftig ist (ohne großen Aufwand** in der OU Software "just in time" möglich) - Der Mandant muss seine Zahlungen nur noch überprüfen und ausführen (machen ich bereits) - in der Kanzlei können die Sammler in der Bank aufgelöst werden (ich halte nichts von Sammlern, ist aber Geschmacksache) - Zahlungssätze aus der Personalwirtschaft können so ebenfalls ausgeführt werden (wird gemacht) - in der Buchhaltung entzerrt man die eigenen Arbeitsspitzen, weil eben nicht alle Unterlagen kurz vor USt-VA-Termin eingehen (Scanne und Speicher fast täglich "nebenbei, bei einer Tasse Kaffee" besonders Rechungen, die mit einer eMail als PDF kommen.) - die Bindung des Mandanten an die Kanzlei wird erhöht - Die Kanzlei kann sich neue Geschäftsfelder erschliessen (Zahlungsvorschlag; Mahnwesen für Mandanten). " Noch ein Zitat: "Und noch ein weiterer Hinweis: Die größte Herausforderung ist nicht die Weiterentwicklung der Software, deren Notwendigkeit ich in jedem Fall auch sehe." Die Software ist ein Werkzeug. Ich kann aber nur Nutzen, was die Software mir bietet. So lange ich den Traum der Digitalisierung träume bleibt es ein Traum. Bei DATEV sehe ich aber leider wenig Elan einen Traum in Realität umzuwandeln. Leider. Viele Grüße ** Es wird keine EDV Mannjahre dauern, um im Rechungsbuch eine Spalte "geleistete Zahlungen" und "Restbetrag" einzuarbeiten.
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