Einem Mandanten den Zugang auf das DATEV-SmartIT Serversystem einer Kanzlei zu gewähren, ist aus verschiedenen Gründen gefährlich, die hier bereits genannt wurden. Gravierend wäre der Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen, für die der Kanzleiinhaber verantwortlich ist. Auf einem „normalen Serversystem" kann mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten kein Mitarbeiter vollkommen von der Einsichtnahme in Verzeichnisse oder Meldungen abgeriegelt werden. Allein die Nutzungsmöglichkeit von Microsoft Office öffnet z. B. über die Dateiexplorerfunktion (Datei öffnen, speichern) eine Hintertür für den Zugriff auf Verzeichnisse. Allein die Einsichtmöglichkeit in ein Verzeichnis mit Dateinamen, wo Namen von anderen Mandanten ersichtlich sind, wäre ein Datenschutzverstoß. Zusätzlich ist es auch ein lizenzrechtlicher Verstoß, da die DATEV-Mandantenanbindung für DATEV-SmartIT nicht freigegeben ist. Aus diesen Gründen gibt es die Möglichkeit eines Zugriffs für Mandanten auf das Serversystem einer Kanzlei z. B. bei DATEVasp, wo aber auch nur für diesen Bereich ein eigener „Mandanten-Server" bereitgestellt wird mit deutlich eingeschränkten Rechten, ohne Office und abgeschottet von „Kanzleibereichen". In einem „All-in-one" System wie bei DATEV-SmartIT ist dies nicht möglich.
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