Hallo Zusammen, ich habe einen Mandanten, der ab Dezember 2021 erstmalig Mitarbeiter eingestellt hat und somit sich auch erst im Dezember um die Berufsgenossenschaft gekümmert hat. Ich habe für Dezember, Januar und Februar 2022 den Lohnabruf ohne BG gemacht - hatte ja noch keine Mitteilung über Mitgliedsnummer, PIN etc. Jetzt erhalte ich erst die benötigten Daten von der BG und frage mich nun, in welchem Bearbeitungsmonat ich die Stammdaten abrufen muss. Ich gehe davon aus, dass ich im Monat Dezember die Unfallversicherung erfassen muss, aber auch den BG-Stammdatenabruf noch im alten Jahr? Funktioniert das? Wird der digitale Lohnnachweis noch mit einer Nachberechnung für Dezember der jeweiligen Mitarbeiter automatisch gemacht? Für eine Wiederabrechnung ist es ja zu spät. Wäre nett, wenn mir jemand helfen würde. Gruß, Simone E.
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