Hallo zusammen, ich benötige Hilfe. Mein Mandant möchte seinen Mitarbeitern das Weihnachtsgeld monatlich auszahlen. Klar ist st/sv pflichtig. Wie sieht es aber aus in den Monaten mit Kurzarbeit. Worauf muss ich bei der Schlüsselung der Lohnart achten? Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.
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Ok. Wir hatten bei Haufe gelesen, dass die 1%-Regelung für jedes Fahrzeug gilt, aber die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte nur einmal zu erfassen ist. lg
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Hallo, ja das habe ich gemacht. Ich glaube ich habe es auch schon geschafft. Es ist doch richtig, dass die Fahren Wohnung-Arbeitsstätte dann nur von einem Fahrzeug berechnet werden müssen?
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Hallo zusammen, wie kann ich 2 Firmenwagen für einen Mitarbeiter mit der 1% Regelung abrechnen. Das Programm (Lohn und Gehalt) rechnet mir nur das teuerste Fahrzeug ab. Danke im Voraus.
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Die Fehlzeiten habe ich eingetragen. Er hatte 1 Tag Urlaub, aber keine AU. Die Abrechnung wurde auch korrekt erstellt. Ich verstehe die Fehlermeldung deshalb auch nicht.
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Hallo zusammen, bei einer Baulohnabrechnung erhalte folgende Fehlermeldung: Fehler #LN16203 EAAG: Die Ausfallzeit fehlt. Die Angabe ist für das Erstattungsverfahren nach AAG notwendig. Meine Frage: Was ist hier zu machen. Ich finde leider keine Lösungsvorschläge. Danke
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Hallo zusammen, meine Mandanten nehmen alle am Verfahren zur elektronischen Anforderung der Gesonderten Meldung teil und die Bestätigung liegt vor. Jetzt habe ich zwei Arbeitnehmer die im Mai in Rente gehen. Leider habe ich keine Rückmeldung durch die Rentenversicherung erhalten. Was mache ich falsch? Ich arbeite mit Lohn und Gehalt. Vielen Dank.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit dem Mandanten bzw. dem Mitarbeiter habe ich schon öfter gesprochen. Es hat alles so geklappt wie oben beschrieben. Viele Grüße
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Hallo zusammen, ich habe bei einem Mitarbeiter Lohnpfändungen vorliegen. Er hat 3 unterhaltspflichtige Personen. Ab dem Jahr 2018 hat er nur noch 2 unterhaltspflichte Personen. Meine Frage: Wie kann ich das ändern ohne das er mir das Vorjahr korrigiert? Danke
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Hallo zusammen, meine Kollegen sind der festen Meinung ich könnte das wie oben beschrieben machen. Ich bin mir da aber nicht sicher. Anja es handelt sich nicht um Kost und Logis, Es ist ein Schüler der sich in den Ferien ein "Taschengeld" verdient hat. Ich denke aber, dass er als normaler Minijobber oder als kurzfristig beschäftigter gemeldet werden soll. LG
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