Hallo Community, mit folgender Situation haben wir ein Problem: Ein Gesellschafter ist mit 25 % an einer GbR (Hauseigentümergemeinschaft) beteiligt und bei dieser als Hausmeister angestellt. Laut SV Statusfeststellung im Rahmen einer RV Prüfung wurde er in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht als SV pflichtig eingestuft, SV Beiträge werden abgeführt. Laut Bescheid vom FA wurden diese Einkünfte aber nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eingeordnet, sondern als Sonderbetriebseinnahmen bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünften der GbR berücksichtigt. Wo ist es richtig diese Einkünfte zu erklären ? Wird hier zwischen Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht unterschieden ? Muss man die elektronische DÜ der LSt Bescheinigung ggf. unterdrücken, um der Gefahr einer Doppelbesteuerung zu entgehen ? Wenn ja, keine StIdNr. beim AN eintragen ??? Wer hat einen Rat und kann helfen _
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