Hallo Hr. Ammon, wenn Sie die neue Buchungsmöglichkeit Zuordnung Gesellschafter nutzen möchten, sollten nur die Konten, die an der vierten Stelle eine Null haben bebucht werden. Das ist ja der Vorteil diese Buchungsmöglichkeit, dass nur ein Konto für alle Gesellschafter genutzt werden kann und dennoch z.B. im Kontennachweis zur Bilanz der Ausweis getrennt nach Gesellschaftern erfolgt. Beispiel: 1800 00 gilt für alle Gesellschafter, wird das Konto angebucht, geht ein Fenster auf, in dem der betroffene Gesellschafter angewählt werden kann. Weitere Informationen finden Sie in den Buchungsregeln zum Jahresabschluss Kapitel 9ff (Dok.Nr. 0907735). Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an den Anwenderservice Betriebliches Rechnungswesen/Jahresabschluss. Mit freundlichem Gruß Gertrud Eismann-Herbst Produktmanagement und Service Betriebliches Rechnungswesen DATEV eG
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