Hallo, ich persönlich lege zwei Bestände in Rewe an (einmal §15 und einmal § 18). Die Konten können dann pro Bestand wie gewohnt verwendet werden. Bei der Übergabe der Abschlussdaten in die Steuerprogramme muss dann jeweils eine Zuordnung zum Steuerprogramm vorgenommen werden. Da idR bisher keine Zuordnung vorhanden ist, frägt das Programm diese ab. Im Steuerprogramm können Sie dann die EÜR den entsprechenden Einkünften Zuordnung.
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