Guten Tag, in Dokument 0904181 ist folgendes erwähnt: "Mit einem Betriebsstätten-mIDentity kann die Umstellung auf die Rechteverwaltung nicht durchgeführt werden." Wir haben als Softwareschutzmodul mIDentity am seperaten DATEV-Server. Nach o.g. Hinweis, können Betriebstätten mit mIDentity also die neue Rechteveraltung nicht installieren und erhalten in Folge, ab DVD 12, keine Updates mehr? DATEV Benutzer sind bereits mit dem Windows Active Directory verknüpft. Da ich mir diese Vorgehensweise nicht vorstellen kann, würde ich gerne wissen wie die Aussage im DATEV Dokument zu werten ist? Mit freundlichen Grüßen
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