Hallo Herr Hecker, die Fahrten zum Bahnhof müssen nach Aussage des Steuerberaters ebenfalls berücksichtigt werden, da diese mit dem Firmenwagen unternommen werden. Als Beispiel 10 km zum Bahnhof x 4 Fahrten + 1 Fahrt 50 km Wohnung-Arbeitsstätte. Bei der 0,03 % Methode würde ich die 50 km zugrunde legen. Somit kommt der Mitarbeiter 180 Tage günstiger weg. Ich zweifele jedoch, ob diese Abrechnungsart korrekt ist. Ich bin keine gelernte Steuerfachgehilfin und muss daher vieles recherchieren. Bislang wurde ich mit der 180 Tage und 0,002 % Regelung noch gar nicht konfrontiert. Völliges Neuland für mich. Schön, dass Sie mich dabei unterstützen. Viele Grüße G. Wessely
... Mehr anzeigen