Liebe DATEV-Community, sofern Fahrräder / E-Bikes zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn an Arbeitnehmer überlassen werden, ist dieser Sachbezug zumindest vorübergehend bis 2021 Steuer- und SV-frei. Weiß eventuell jemand, ob dieser Bezug weiterhin auf der Lohnabrechnung im Gesamtbrutto enthalten sein darf? Wie rechnet ihr das ab? Wir sind uns unsicher, nachdem laut der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung ab 01.01.19 die steuerfreien Reisekosten ja bekanntlich nicht mehr im Gesamtbrutto erscheinen dürfen. In der Literatur haben wir bisher nichts einschlägiges betreffen der Fahrräder gefunden... Vielen Dank vorab. Freundliche Grüße Anita Gülzow
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