Hallo Herr Lutz, Mandantendaten/Arbeitszeiten steht: Betrag x zu bez. Arbeitstage/mtl. Arbeitstage bei Personaldaten: gemäß Mandantendaten regelmäßige Arbeitszeit bei beidem: 40 Std verteilt auf 5 Tage Probeabrg. bei anderem Mandanten ergibt bei gleicher Schlüsselung gewünschte Teilmonatsberechnung. Bei diesem Mandanten nicht. Was könnten wir noch übersehen haben? Herzlichen Dank für weitere Anregungen. Gruß
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