Hallo Herr Brost, auch wenn ich der Meinung bin, dass es nun kaum noch neue Erkenntnisse zur Lohn-ID geben dürfte, die nicht schon in diesem Thread genannt worden wären, gehe ich nochmal kurz auf einige Punkte Ihrer Zusammenfassung ein. Wie wir bereits schrieben, erfolgte die Umsetzung softwareseitig durch einen Partner. Hierzu mussten nicht "alle Hebel in Bewegung" gesetzt werden. Es wurde lediglich festgelegt, an welcher Stelle der Aufdruck der Lohn-ID erfolgt und welche Angaben der Lohnabrechnung zur Bildung der Lohn-ID herangezogen werden. Ein "Beigeschmack" lässt sich hier auch weiterhin nicht erkennen. DATEV arbeitet mit zahlreichen Partnern zusammen; Beispiele dafür finden Sie u. a. auf dem DATEV Marktplatz. Von einer "Gelddruckmaschine" hat niemand gesprochen. Entscheidend für uns war, dass wir nahezu keine Kosten aufwenden mussten und dass kein einziges Thema in der Produktentwicklung zurückgestellt werden musste. Der Vorschlag des Einsatzes der Lohn-ID bei einem Hausverwalter zum Zwecke der Echtheitsprüfung kam übrigens von einem Steuerberater, wie Sie hier im Beitrag 371 nachlesen können. Und ja: Wir sehen das ebenso, schließlich ist der Hausverwalter, sofern er für Neuvermietungen zuständig ist, auf die stimmigen Angaben einer Lohnabrechnung als wahrscheinlich zentrales Einkommensmerkmal der meisten potenziellen Mieter angewiesen. Dass mit der Lohn-ID ein "neues Geschäftsfeld für Steuerberater" geschaffen würde, entspricht nicht unserer Intention und lässt sich auch aus unseren Informationen dazu nicht herauslesen. Eine Echtheitsprüfung der Lohnabrechnung per Lohn-ID wird durch institutionelle Anwender, die sich dafür entscheiden, im Massenverfahren erfolgen können. Im Beitrag 413 hatte ich dies bereits erläutert. Und schlussendlich auch gerne nochmal: DATEV programmiert hier nicht für Institutionen. Einen schönen Sonntag uns allen! Frank Schöneberg DATEV Personalwirtschaft
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