Hallo Community, in diesem Fall ist es zugegeben etwas "undurchsichtig", allerdings ist unser Ziel mit Hilfe des zugehörigen Hilfe-Dokuments AN30608 bei Datenaktualisierung mit Anlagenbuchführung mit der enthaltenen Möglichkeit einen passenden Servicekontakt zu erfassen, schnell und zielgerichtet Hilfe anzubieten. Dabei ist für den Service vor allem die Nennung der Fehlernummer und das Programm wo der Fehler auftritt hilfreich. Aber auch wenn der Servicekontakt nun für Bestandsdienste Rechnungswesen erfasst wird, dann weiß der Service mit Hilfe der Fehlernummer wohin der Kontakt gehört und welche Fachabteilung schnell und zuverlässig helfen kann. Im Beispiel betrifft der Fehler zwar den Bestand Anlagevermögen, tritt aber in Bilanzbericht/Abschlussprüfung mit Fehlermeldung #AN30608 auf. Im Service Bilanzbericht/Abschlussprüfung wissen wir nun, dass bei besagter Fehlermeldung wir den Bestand holen und mit Hilfe der Kolleginnen und Kollegen der Entwicklung Anlagenbuchführung bereinigen müssen. Anschließend wird der Bestand stets zeitnah wieder per Fernbetreuung an die Kanzlei übertragen. Wir haben nun im zugehörigen Hilfe-Dokument zur leichteren Verständlichkeit am Ende folgende Passage aufgenommen: Wenn der Fehler nach der Reorganisation des Bestandes in Kanzlei-Rechnungswesen dennoch auftritt, wenden Sie sich an den DATEV-Programmservice Abschlussprüfung oder Bilanzbericht. Vielen Dank für Ihre Nachfrage, sie zeigt uns, dass wir bei programmübergreifenden Themenstellungen möglichst einfach und klar formulieren müssen bzw. die geschilderte Thematik berücksichtigen müssen !!! Mit freundlichen Grüßen Frank Fischer Produktmanagement und Service Bilanzbericht DATEV eG
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