Liebe Alle, Wenn das Finanzamt jetzt im Januar ELSTAM Änderungen für das Vorjahr einspielt, habe ich dann die Wahl, ob ich Enstehungs- oder Zuflussprinzip anwenden? Beispiel: am 4. Januar 24 werden für Dezember 23 Kirchensteuermerkmale geändert (von evangelisch zu konfessionslos) Beispiel: am 4. Januar wird für Dezember ein Kinderfreibetrag von 1 auf 2 geändert. Ich könnte die Abrechnung Januar 24 am 19.01./22.01 senden mit Enstehungsprinzip, unter Einhaltung der 3 Wochenfrist (Dez Lohnsteuerbescheinigung wird korrigiert) oder nach dem 19./22.01. mit Zuflussprinzip ( Nachberechnungen erscheinen dann auf Lohnsteuerbescheinigung 2024). Darf ich das entscheiden? (Wann endet die 3-Wochenfrist dieses Jahr? 22.01 aufgrund des Wochenendes?) Danke vielmals und Grüsse
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