Hallo liebe Kollegen, mir fehlt die praktische Erfahrung mit der Zusätzlichkeitserfordernis. Wir haben einen Lohn übernommen, bei dem der Fahrtkostenzuschuss nicht korrekt ermittelt wurde. D.h. es wurde zu hoch angesetzt. Der Zuschuss wurde pauschaliert. Nun machen wir uns Gedanken im Hinblick auf die SV-Prüfung. Wir würden den Fahrkostenzuschuss nun für die Zukunft richtig stellen. Grundsätzlich kann ich aus meiner Sicht nicht einfach den Zuschuss weniger machen und den Lohn anheben. Da zur Definition der Zusätzlichkeit ja klar gesagt wird, dass der Arbeitslohn nicht automatisch erhöht werden kann. Im Dok. 5203841 habe ich im drittletzten Absatz gefunden, dass bei einer einzelvertraglichen oder Betriebsvereinbarung von einer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbrachten Leistung ausgegangen werden kann. Sind dann die Zusätzlichkeitsvoraussetzungen: keine Anrechnung auf Arbeitslohn, keine Herabsetzung des Arbeitslohnes, keine Verwendung für künftige Erhöhungen, bei Wegfall keine automatische Erhöhung nicht gefordert? Hat jemand damit Erfahrungen, wann kann ich den Lohn anheben, nach 3 Monaten? Oder besser einen Monat bevor ich den Fahrtkostenzuschuss ändere? Vielen vielen Dank fürs mitdenken😁
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