Hallo zusammen, habe letzte Woche viele geänderte Bescheide aus Bremen erhalten. Vermutlich richtig, da durch die DATEV Anwenderfreundlichkeit ja nur per Hand überprüfbar, angesichts der Höhe der Beträge werden wir das nicht nachrechnen! Mich stört aber viel mehr, dass es die Möglichkeit der Berechnung in den alten Jahren nicht gibt, bei den noch laufenden Einspruchsverfahren. Hier liegt die Verantwortung beim Berater, ob Einspruch lohnend oder nicht, bzw. ergänzt werden sollte. Auch bei Betriebsprüfungen könnte es hilfreich sein. Es ist einfach Schade dass es nicht auf Knopfdruck da ein Ergebnis gibt. Eben mal wieder nicht anwenderfreundlich! Das ist eine Grundfunktion, die es nicht gibt, genauso wie die fehlende Berechnung der Rückabwicklung des Investitionsabzugsbetrages. Wünsche ein schönes Wochenende!
... Mehr anzeigen