Hab mal ausprobiert, wenn ein Mandant als Bilanzkonsolidierungsempfänger geschlüsselt ist, ist es anscheinend nicht möglich, einen Konsolidierungskreis für die Umsatzsteuer anzulegen (oder irgendeinen anderen Konsolidierungskreis). Bei der Übergabe an Umsatzsteuer wird diese daher zwingend aus Basis der Kontenwerte erstellt. Ich werde mir wie bisher behelfen, Ausgabe der Umsatzsteuer auf Basis von Einzelbuchung bei einem der beiden Bestände und dann umspeichern. So hatte ich das bisher gemacht, hatte nun das Problem, dass ich aus Vorjahren (vor der Konsolidierung) da noch Altbestände hatte, es ist ja nicht möglich, ein neues Jahr bei den steuern anzulegen, wenn zu viele Jahre (drei glaube ich) seit dem letzten jahresbestand vergangen sind. Hier möchte ich anmerken, dass die Wertübergabe ohne Umsatzsteuer abbricht, ohne eine Fehlermeldung oder sonstigen Hinweis. Zwar hatte ich überlegt, auf der Nummer des anderen, zweiten Bestandes die Erklärung auszugeben, dies scheitert aber daran, dass ich im ersten Bestand die Kontenzwecke gepflegt habe. Bei einer Übergabe mit dem zweiten Bestand als Empfänger erhalte ich eine Fehlermeldung über fehlende Kontenzwecke, leider kann mir das Programm anscheinend nicht sagen, welche Konten betroffen sind, da diese aus dem abgebenden Bestand kommen. Wichtige Erkenntnis für mich aber: Bei der Konsolidierung der Umsatzsteuer scheinen also die Kontenzwecke des Empfängerbestandes alleine einschlägig zu sein. Es ist also wohl so, dass erst die Buchführung saldiert und dann die Umsatzsteuer ausgegeben wird und nicht z.B., dass die Werte für die einzelnen Positionen der Umsatzsteuer in den Einzelbeständen ermittelt und dann konsolidiert werden, oder sehe ich das falsch? Auf alle Fälle gut zu wissen! Mit freundlichen Grüßen, Florian Mayer
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