Hallo zusammen, mich beschäftigt dann eher die Frage, ob Abrechnungen, die mit Lohn und Gehalt erstellt wurden, daher seitens der Institutionen als unrichtig behandelt werden, weil sie keine Lohn-Id tragen. Hier ist die große Gefahr, dass es in den Branchen Hinweise gibt, dass ab jetzt bei DATEV-Abrechnungen ein neues Sicherheitsmerkmal eingeführt wurde und deshalb alle ohne diese Id als gefälscht angesehen werden. Da fände ich es viel fataler, dass dann der gute Ruf vieler Bürger zerstört wird und diese als Betrüger gebrandmarkt werden und diese dann in irgendwelche Register rutschen, nur weil von der DATEV nicht konsequent auf alle Programme das Merkmal angewendet wird. Den Institutionen dürfte das egal sein, denn sie haben in jedem Fall wirtschaftlichen Schaden durch evtl. Kreditbetrug vermieden. Auf der anderen Seite ist Ihnen dann aber vielleicht auch ein Geschäft mit einem potenziellen Kunden entgangen, weil die Lohnabrechnung wegen des fehlenden Merkmals vorzeitig verworfen wurde, ohne weiter zu prüfen, ob die Zahlen darauf realistisch sind und dem Geschäft standhalten könnten oder nicht. Hier besteht meiner Ansicht nach der wesentlich dringendere Handlungsbedarf! Zumal die Kanzleien, die mit Lohn und Gehalt arbeiten, sich der erbosten Lohn- und Gehaltsempfänger erwehren müssen und hier der größere Schaden eintreten könnte. Viele Grüße
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